24.08.2023 Verpflichtende Schulungen für die Verarbeitung von Produkten mit Diisocyanaten

Ab dem 24. August 2023 dürfen Produkte, die Diisocyanate enthalten nur noch von geschulten Anwendern verwendet werden.

Diisocyanate können bei unsachgemäßem Verhalten eine Sensibilisierung der Atemwege verursachen. Um Anwender am Arbeitsplatz vor diesen Gefahren zu schützen, sind die Schulungen gesetzlich vorgeschrieben.

Welche Produkte sind betroffen?
Alle Produkte mit Diisocyanaten mit einem Rest-Monomergehalt > 0,1% erfordern nach der europäischen REACH Verordnung in Zukunft eine Schulung, wenn sie von gewerblichen oder industriellen Anwendern benutzt werden.

Unsere Lieferanten PETEC und Liqui Moly bieten diese Schulungen an, weitere Informationen finden Sie hier:

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