30.06.2025

Klimasachkunde R134a/R1234yf gem. Chem.KlimaschutzV

Ort:
MS Car Performance GmbH, Gewerbepark Ebbendorf 7, 49176 Hilter am Teutoburger Wald
Dauer:
1 Tag (09.00 – 16.30 Uhr)
Inhalt:
  • Aufbau und Funktion von R134a / R1234yf Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen
  • Auswirkungen von Treibhausgasen auf die Klimaerwärmung
  • Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasen (Kyoto-Protokoll)
  • Eigenschaften und Auswirkungen von Kältemittel (R134a, R1234yf, R513A, R744) auf die Umwelt
  • Maßnahmen der EU zur Reduzierung von fluorierten Treibhausgasen (EG Verordnung 517/2014, 2024/573 und EG Richtlinie 2006/40/EG)
  • Richtiger Umgang mit Kältemittelflaschen
  • Korrektes Arbeiten an Kfz-Klimaanlagen mit den Kältemitteln R134a und R1234yf
  • Abschlussprüfung zur Erlangung der Sachkunde
Ziel:

Seit 2015 darf fluoriertes Kältemittel nur an KFZ-Werkstätten verkauft werden, deren Personal über ein aktuell gültiges EU-Klimasachkundezertifikat gemäß der EG Verordnung 307/2008 verfügen. Nun hat die EU mit Einführung der neuen Verordnung 2024/573 die Novellierung der Qualifikation zur Klimasachkunde beschlossen. Dieser Novellierungsprozess muss bis März 2026 abgeschlossen sein. Bis dahin wird weiterhin nach den Vorgaben der EU-Ordnung 307/2008 und 517/2014 die Klimasachkunde erteilt. Erst ab März 2029 müssen diese sachkundigen Personen an Auffrischungskursen nach den neuen Vorgaben teilnehmen und anschließend alle sieben Jahre wiederholen.

Das bedeutet, dass weiterhin die Pflicht besteht, dass das Werkstattpersonal für Arbeiten an R134a / R1234yf Fahrzeugklimaanlagen eine gültige Sachkunde nach dem derzeit aktuellen Stand haben muss. Verstöße gegen die Chemikalien Klimaschutzverordnung können mit hohen Bußgeldern geahndet werden.

Falls Sie mehr Infos wünschen, können Sie unseren Klimatrainer Andreas Lamm unter info@motorkolleg.de kontaktieren.

Zielgruppe:

Alle Servicemitarbeiter, die Wartungen und Reparaturen an Kfz-Klimaanlagen durchführen, müssen seit Juli 2010 über eine Ausbildung nach der EG-Verordnung 307/2008 verfügen. Verstöße gegen die Klimaschutzverordnung können mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro belegt werden.

Teilnahmevoraussetzungen:
keine
Schulungsgebühren:
Für COPARTS-Partner-Werkstätten: 249,- € zzgl. MwSt. / Person Für Nicht-Partner-Werkstätten: 269,- € zzgl. MwSt. / Person

Schulungsbedingungen:
Anmeldeschluss: Abendveranstaltung 1 Woche vor der jeweiligen Schulung,    Tagesschulung 2 Wochen vor der jeweiligen Schulung.

Zur Teilnahme an den Veranstaltungen ist eine verbindliche schriftliche Anmeldung erforderlich. Anmeldungen sind sowohl online oder per Mail an schulung@hellmut-springer.de möglich.

Bei Terminänderungen oder Ausfall werden wir Sie benachrichtigen. Für    kostenpflichtige Tagesseminare erhalten Sie ca. 1 – 2 Wochen vor dem  Schulungstermin die Terminbestätigung und die Rechnung.

Für kostenpflichtige Abendseminare erhalten Sie 2 Tage vor dem Schulungstermin eine Terminbestätigung sowie die Rechnung.

Sollten Sie an der von Ihnen gebuchten Veranstaltung nicht teilnehmen können, benachrichtigen Sie uns bitte bis drei Wochen vor Schulungsbeginn.    Somit entstehen für Sie keine Ausfallgebühren. Bei Stornierungen bis zwei Wochen vor Schulungsbeginn (Tagesveranstaltung) berechnen wir Ihnen 50% der Teilnahmegebühr, danach berechnen wir Ihnen die volle Teilnahmegebühr. Ersatzteilnehmer werden gerne akzeptiert.

Anmeldungen für kostenpflichtige Schulungen sollten bis spätestens 2      Wochen vor Schulungsbeginn vorliegen, da wir ebenfalls in diesem Zeitraum die Feinabstimmung mit dem Lehrgangsausrichter vornehmen müssen.

Alle Preise gelten pro Person und verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt.

Anmeldung